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Mehrstrahlmesskapselzähler MON
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Großwasserzähler mit auswechselbaren Messeinsatz
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Mehrstrahlmesskapselzähler für Gesamtzähler oder für die Erfassung von großen Wassermengen.
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Beschreibung
Mehrstrahl-Messkapselwasserzähler MON für Kaltwasser:
- Wasserzähler Messkapsel-Ausführung
- Hohe Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit sowie große Genauigkeit durch die Mehrstrahltechnik.
- Umfangreiches Systemzubehör erfüllt alle Anforderungen der modernen Versorgungsnetz-Informatik.
- Umweltbewußtes und trinkwassergeeignetes Material.
- Betriebsdruck PN 16, Mehrbereichszähler für waagrechten Einbau, Fallrohr- und Steigrohr-Einbau.
- Erfüllen alle namhaften nationalen und internationalen messtechnischen Anforderungen (EG-Zulassung).
- Garantieren hohe Lebensdauer durch Verwendung von hochwertigen Kunststoffen (leicht zu reinigende Rohrsiebe mit Siebzentrierung).
- Besondere Vorteile sind große Messgenauigkeit, erweiterter Messbereich, geringer
Druckverlust, stabile Kurvencharakteristik, absolute Korrosionsbeständigkeit.
Geprüft und zugelassen
Wie alle Wasserzähler unterliegt der Mehrstrahlnassläufer-Wasserzähler dem Eichgesetz und wird
staatlich geprüft und zugelassen ausgeliefert.
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Merkmale
- Mehrstrahl-Messkapsel-System
- Verschiedene Varianten für jeweilige Einbaulage
- Trinkwassergeeignetes Material.
- Umfangreiches Systemzubehör
- Große Messgenauigkeit
- Erweiterter Messbereich
- Geringer Druckverlust
- Stabile Kurvencharakteristik
- Absolute Korrosionsbeständigkeit
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Technische Daten:
Nenndurchfluß Dauerbelastung bei Kaltwasser |
m³/h |
2,5 5,0 |
Nenndurchmesser |
DN mm |
20 |
Anschlußgewinde |
inch |
1 |
Verschraubung |
inch |
3/4 |
Einbaulänge waagrechter Einbau |
mm |
190 |
Einbaulänge Steigrohr Einbau |
mm |
105 |
Einbaulänge Fallrohr Einbau |
mm |
105 |
Breite |
mm |
150 |
Gesamthöhe |
mm |
150 |
Alle Wasserzähler sind bauartzugelassen (EG-Zulassung).
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Weitere Bilder:
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Die Informationen auf dieser Seite enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale, welche im konkreten Anwendungsfall nicht immer in der beschriebenen Form zutreffen bzw. welche sich durch Weiterentwicklung der Produkte ändern können. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden.
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